Häufig gestellte Fragen
Lärm ist ein unerwünschtes Geräusch, das zu einer Störwirkung und Belästigung, sowie Leistungsfähigkeit oder zu Gesundheitsschäden führt. In Bezug auf Lärm d. h. hohe Störgeräuschpegel in Kindertagesstätten und Schulen müssen verschiedene Arten von Schallereignissen unterschieden werden: 1. Die erwünschte sprachliche Kommunikation, wie miteinander sprechen und singen, sowie 2. störend externe kommunikative Einwirkungen der Schallereignisse, wie rufen, springen, laufen und Spielaktivitäten, wie mit Bausteinen spielen usw. Unterschieden wird dies gleichermaßen in Büroräumen, wobei 1 & 2 ebenfalls zusammentreffen. Telefonieren, sowie Teambesprechungen, bis hin zu lautem eintippen in die Tastatur, öffnen und schließen der Ablage in Sideboards und kontinuierliches hin und her laufen - gehören zum täglichen Arbeitsablauf dazu. Die Kommunikation wird gestört, die Sprachverständlichkeit, die Aufmerksamkeit und das Konzentrationsvermögen sinken, so dass eine erhöhte Sprechlautstärke von Kindern/ dem pädagogischen Personal / Mitarbeitern steigt. Der sog. Lombard-Effekt beschreibt demnach, dass in einer lauten Umgebung lauter agiert wird und die Schallemission steigt. Durch unsere raumakustischen Maßnahmen mit wird eine niedrige Nachhallzeit und eine bessere Sprachverständlichkeit, sowie eine angemessene Sprechlautstärke aller Kinder einschließlich dem pädagogischen Personal / Mitarbeitern erreicht.
Tritt eine Schallwelle auf eine Oberfläche, wie auf eine Wand / Decke, so wird ein Teil der Energie reflektiert und der andere Teil absorbiert und in Wärme umgewandelt. Den Verlust an Energie nennet man Absorption.
Die Nachhallzeit ist die Zeitspanne, in welcher der Schalldruckpegel nach Abschalten der Schallquelle um 60 dB abnimmt. Sie lässt Rückschlüsse auf Lautstärke und Klangfarbe, sowie Halligkeit, Raumeindruck, Deutlichkeit und Durchsichtigkeit für die Qualität des Raumes zu.
Häufig werden in Räumen nur die Deckenflächen als „Akustik-Decke“ ausgeführt. Dies führt zwar (teilweise) zu einer Senkung der Nachhallzeit und Absenkung des Lärmpegels, hierdurch werden jedoch nicht die starken Reflexionen an den Wandflächen gemindert. In den so behandelten Räumen entstehen Effekte die sehr störend sind: starke Reflexionen werden zwischen parallelen Wänden, auch im Flurbereich hin- und her reflektiert, ohne dass der Schallweg durch die Deckenbehandlung unterbrochen wird (Flatter-Echo). Es ist daher erforderlich an den Wandflächen, besonders im Flurbereich hochwirksame Akustik-Module zu installieren, da speziell schallharte Reflexionen in der Horizontalebene reduziert werden.
Durch Lärm gestörte Kommunikation ist reduziert, das Vokabular ist eingeschränkt, die Sprache wird eintönig. Der Sprachrhythmus und die Sprachmelodie verschwinden. Lärm beeinflusst die Aufmerksamkeit und das Konzentrationsvermögen, Lärm stört durch Überlagerung die Kommunikation und beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit, Lärm schädigt das Gehör und die Gesundheit. Die durchschnittlich gemessenen Lärmpegel in Kindertageseinrichtungen lassen zwar keine dauerhaften Gehörschäden befürchten, jedoch verlangen erhöhte Geräuschpegel im Raum den Erzieherinnen und Erziehern eine angehobene Stimmstärke bis hin zum Schreien ab. Stimmbandreizungen treten bei Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Schulen entsprechend häufig auf. Lärm hat auch Auswirkungen auf vegetative und hormonelle Funktionen sowie das Immunsystem. Dies erklärt sich so, dass akustische Reize eine Mobilisierungsfunktion haben. Akustische Ereignisse enthalten Informationen über die Umwelt, sie lenken die Aufmerksamkeit und steuern das Verhalten. Lärm ist nicht nur ein physikalischer Reiz, Lärm ist immer ein Signal mit individueller Bedeutung. Typische Messgrößen für diesen körperlichen Prozess, der sich als Aktivierung bezeichnen lässt, sind z.B. Stresshormone wie Adrenalin und Cortisol, die Pulsfrequenz sowie der Blutdruck. Das Aktivierungsniveau nimmt mit dem Informationsgehalt von Schallereignissen zu. Ein höheres Aktivierungsniveau mobilisiert körperliche Energien und steigert die körperliche Leistungsfähigkeit, stellt dabei aber zugleich erhöhte Anforderungen an die Steuerung. Bei einer Überaktivierung sinkt die Leistungsfähigkeit aufgrund erhöhter Steuerungsanforderungen wieder. Je komplexer eine Anforderung, um so niedriger liegt der Bereich der optimalen Aktivierung. Ständige Überaktivierung kann schließlich zu Regulationsstörungen führen und dann krankhafte Prozesse auslösen. --> Nervosität, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Gereitztheit, verminderte Leistungsfähigkeit, Lernstörungen, Schwerhörigkeit, Tinnitus, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Bluthochdruck, Herzinfarkt Risiko, schlechte Durchblutung, Atembeschwerden, Verdauungsprobleme
Bereits 1975 beschrieben Bronzaft und McCarty, dass die Lesefähigkeit von Kindern durch Verkehrslärm beeinträchtigt wird. Kindern, die an der lauten Frontseite des Schulgebäudes unterrichtet werden, weisen eine schlechtere Lesefähigkeit auf als Kinder auf der lärmarmen Rückseite des Schulgebäudes. Nach entsprechenden Schalldämmungsmaßnahmen sind die beobachteten Unterschiede in der Lesefähigkeit nicht mehr nachzuweisen. Auch andere Studien bestätigen die nachteilige Wirkung von Umweltlärm auf schulische Leistungen. Mitte der 90er Jahre untersuchten McKenzie und Airey von der Heriot-Watt-Universität die Akustik in 70 englischen und schottischen Grundschulen. Sie konnten zeigen, dass durch eine raumakustische Behandlung die Sprachverständlichkeit deutlich verbessert und der Geräuschpegel um 9 bis 10 dB gesenkt wurde. Die Ergebnisse der Studie unterstützen die Folgerungen aus früheren Studien dahingehend, dass die Hauptgründe für schlechte Sprachverständlichkeit in Klassenzimmern in den hohen Hintergrund-Geräuschpegeln und den langen Nachhallzeiten liegen. In einer Untersuchung von 2003 zu psychophysiologischen Belastungen von Lehrerinnen und Lehrern an Bremer Schulen zeigten Schönwälder und Kollegen, dass die subjektiv scheinenden Klagen über »Lärm in der Schule« eine objektive Grundlage haben. Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte 2004 Untersuchungsergebnisse in »Lärm in Bildungsstätten – Ursachen und Minderungen – Fb 1030«, dass die akustischen Arbeitsbedingungen in Bildungseinrichtungen zu Recht beklagt werden. Eine Analyse des Arbeitswissenschaftlichen Instituts der Gesamthochschule Kassel aus dem Jahr 2001 untersuchte die physikalischen, organisatiorischen und sozialen Belastungsfaktoren bei Erzieherinnen und Erziehern. Es zeigte sich ein deutlich erhöhter Spitzenpegel des Lärms, der über alle Phasen des Arbeitstages über 80 dB(A) lag. Darüber hinaus wurde eine um zwölf Prozent erhöhte Rate an Zeiten der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Durchschnitt aller Beschäftigten ermittelt. 2004 untersuchte Rudow die Belastungen von 947 Erzieherinnen und Erzieher aus Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg. Abgefragt wurden die Belastungen durch: Lärm, die große Zahl der Aufgaben, Zeitdruck, Verhaltensauffälligkeiten von Kindern, Personalmangel oder die fehlenden Möglichkeiten zur Entspannung im Laufe eines Arbeitstages. 50 Prozent der Befragten schätzen den Lärm in Kindertageseinrichtungen als ziemlich bis sehr stark belastend ein. In den Jahren 2010 bis 2012 befragten Viernickel und Voss in der Studie »Strukturqualität und Erzieherinnengesundheit in Kindertageseinrichtungen (STEGE)« 2.744 Fach- und Leistungskräfte aus 809 Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Ihre Analyse zeigt, dass 94 Prozent der pädagogischen Fachkräfte und 88 Prozent der Leitungskräfte Lärm als dominanten Belastungsfaktor angeben. Mit den Berufsjahren und dem Alter steigt die Zahl der pädagogischen Fachkräfte an, die sich von Lärm stark bis sehr stark belastet fühlen. Die Ergebnisse der Studie wurden 2014 in der Broschüre Prävention in Nr. 55 – »Gesundheit am Arbeitsplatz Kita« – der Unfallkasse NRW veröffentlicht.
Erzieherinnen, Erzieher und Kinder in Kindertageseinrichtungen sind Schallereignissen aus einer Vielzahl verschiedener Quellen ausgesetzt. An erster Stelle stehen dabei die Kinder selbst, die durch ihr Rufen, Schreien, Singen, Springen, Laufen und den Umgang mit Spielgeräten erheblich zum Schallpegel beitragen. Außerdem gibt es in der Einrichtung viele weitere Schallquellen, wie z.B. die Heizungs- und Lüftungsanlagen, sanitäre Einrichtungen, zufallende Raum- und Schranktüren, das Rücken von Tischen und Stühlen bis hin zu lärmenden Handwerkern. Auch von außerhalb des Gebäudes dringen Geräusche nach innen, u.a. Verkehrslärm und Lärm von Bauarbeiten, Rasenmähern, Laubbläsern usw. Schließlich führt auch das für die Kommunikation unumgängliche Sprechen der Erzieherinnen, Erzieher und Kinder zu einem Anstieg des Schallpegels. Der Schall aus allen diesen Quellen kann in der Summe zu einer erheblichen Lautstärke in der Einrichtung führen, die zwar im Allgemeinen keine gehörschädigenden Ausmaße erreicht, von den Betroffenen aber oft als belastend empfunden wird. Es hat sich dabei als zweckmäßig erwiesen, zwischen zwei verschiedenen Arten des Schalls zu differenzieren: Schall kann erwünscht und notwendig oder störend sein! Ersteres gilt für den Schall, der im Rahmen der sprachlichen Kommunikation, des gemeinsamen Singens und – innerhalb gewisser Grenzen – auch im Zusammenhang mit lebhaften Spielsituationen erzeugt wird. Alle anderen Schallereignisse, die störend auf die Kommunikation in Spiel- und Lernsituationen einwirken, werden als Lärm empfunden. Eine wichtige Rolle spielt hier die Schallübertragung. Bei einem Gespräch im Freien werden die Schallwellen von den Stimmbändern durch die Luft im Wesentlichen direkt zu den Ohren der Zuhörer übertragen, weshalb man diesen Schall als Direktschall bezeichnet. In Räumen hingegen tritt zusätzlich noch eine indirekte Schallausbreitung mittels Reflexion an Wänden, Decken und Fußböden auf. Dieser Reflexionsschall wird wegen des längeren Übertragungsweges zeitlich verzögert als Nachhall wahrgenommen, was zu einer erheblichen Störung der Sprachverständigung führen kann. Außerdem steigt durch diesen zusätzlichen Nachhall die Schallenergie unnötig an. Schallereignisse lassen sich in zwei Gruppen zusammenfassen: 1. Den für die Lern- und Spielsituation, insbesondere die sprachliche Kommunikation, notwendigen und nützlichen Schall. 2. Den die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher, insbesondere die Sprachverständigung, behindernden Störschall. Dieser Lärm wird durch vielfältige Aktivitäten im Raum erzeugt und durch Schallreflexion verstärkt. Hinzu kommt noch der aus Nachbarräumen und von außerhalb des Gebäudes eindringende Lärm. Das Ziel lärmpräventiver Maßnahmen besteht darin, den unter Gruppe 2 zusammengefassten Lärm auf ein für die betroffenen Erzieherinnen, Erzieher und (Quelle Unfallkasse NRW)
1. Kinderlieder oder Geschichten von Kassette oder CD können störende Hintergrundgeräusche verursachen. Sie sollten grundsätzlich nur in Situationen laufen, in denen die Kinder wirklich zuhören. 2. Im Gruppenraum entsteht Lärm durch schabende Stuhlbeine, Quietschen, Reden, Lachen und Rufen. Die offene Gruppenarbeit in Kindertageseinrichtungen bedingt, dass viele Kinder gleichzeitig im Raum reden, sich bewegen, streiten, spielen etc. 3. Insbesondere auf Holz- und Steinfußböden entsteht Lärm durch Trittschall. Bei schlecht isolierten Tragekonstruktionen kann der Schall zudem leicht in darunter liegende Räume vordringen. 4. Lärm aus Werk- und Bewegungsräumen dringt über Wände und Decken in die Gruppenräume. 5. Die Aktivitäten der Kinder auf den angrenzenden Außenspielflächen erzeugen Lärm, der von außen in die Gruppenräume dringt. 6. In Fluren oder Mehrzweckräumen kann es sehr laut werden. Der Schall breitet sich aus und stört, begünstigt durch schlecht dämmende Abtrennungen, Türen und tragende Gebäudeteile, als dumpfes Geräusch in angrenzenden Räumen. 7. Straßen- und Gartenarbeiten in der Umgebung können störende Lärmquellen sein. 8. Ungepolsterte Holzkisten in Bauecken und Spielbereichen erzeugen ungewollten Lärm. 9. Viel befahrene Straßen oder Bahnlinien, ein nahe gelegener Flughafen sind für Kindertageseinrichtungen und andere Bildungseinrichtungen keine ideale Umgebung. Über schlecht isolierende Türen und Fenster dringt dieser Lärm von außen ein. (Quelle Unfallskasse NRW)
Sprachliches Lernen erfolgt durch sprachliche Kommunikation. Das Verstehen von Sprache unter ungünstigen akustischen Bedingungen erfordert, dass Hintergrundgeräusche ausgeblendet und fehlende Informationen kontinuierlich ergänzt werden. Dies stellt erhebliche Anforderungen an die auditiven und sprachlichen Funktionen sowie die damit verbundenen Aufmerksamkeits- und Gedächtnisprozesse.(Quelle Unfallkasse NRW)
Zum Schutz gegen die gehörschädigende Wirkung von Lärm werden in der Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV Mindestanforderungen für den Schutz der Beschäftigten gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen durch Lärm festgelegt. Die LärmVibrationsArbSchV gilt – wie alle anderen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften – auch für die Versicherten der Unfallversicherungsträger (z.B. Kinder in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler). Zum Schutz gegen die störenden Wirkungen von Lärm hat der Arbeitgeber nach der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) dafür Sorge zu tragen, dass der Schalldruckpegel so niedrig wie betriebstechnisch möglich ist. Hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung durch Lärm wird zwischen auralen (auf das Gehör bezogene) und extraauralen Lärmwirkungen unterschieden. Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten „Lärm“ – ASR A3.7 von Mai 2018 konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV. Extraaurale Lärmwirkungen im Sinne dieser ASR sind physiologische, psychische und soziale Wirkungen von Schall auf den Menschen, mit Ausnahme der Wirkungen, die das Hörorgan betreffen. Explizit werden hier die raumakustischen Anforderungen an Räume in Bildungseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Schulen) erläutert sowie die Ermittlung der Nachhallzeiten beschrieben. Ein Hinweis auf das Bundesgleichstellungsgesetz verdeutlicht, dass für eine inklusive Nutzung der Räume eine weitere Reduzierung der Nachhallzeiten notwendig ist. In der Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen, DGUV Vorschrift 82, werden im § 6 für Bildungseinrichtungen im Elementarbereich bau- und raumakustische Maßnahmen gefordert: „In Räumen sowie in innenliegenden Aufenthaltsbereichen von Kindertageseinrichtungen sind entsprechend der Nutzung bau- und raumakustische Anforderungen einzuhalten.“ Ein akustisches Beurteilungskriterium in Kindertageseinrichtungen ist die Sprachverständlichkeit. Die Sprachverständlichkeit wird wesentlich von der Nachhallzeit beeinflusst. Diese hängt wiederum von der Größe und der schallabsorbierenden Ausstattung des Raumes ab. Empfehlungen zu sinnvollen Nachhallzeiten finden sich in der DIN 18041 Hörsamkeit in Räumen. Die Beachtung dieser Empfehlungen sichert eine optimale Qualität der Sprachverständlichkeit und ist damit Voraussetzung für Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen. Bei Neubauten, wesentlichen Erweiterungen, Umbauten und Nutzungsänderungen von Kindertageseinrichtungen müssen diese Anforderungen aus der Unfallverhütungsvorschrift erfüllt werden. In allen Einrichtungen sind regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen für alle Versicherten durchzuführen. In diesem Rahmen ist durch den Träger zu prüfen, ob Nachbesserungsmaßnahmen erforderlich sind, um Gefährdungen zu minimieren. Nehmen Sie die umfangreiche Beratung und Hilfestellung der Unfallversicherungsträger zur Lärmprävention in Anspruch.